dieser Artikel wurde am 06.08.2010 veröffentlicht.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ausgeschrieben
Das Land Baden-Württemberg hat das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Jahresprogramm 2011 ausgeschrieben. Anträge können bis 30.09.2010 gestellt werden. Zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung erhalten privat-gewerbliche Vorhaben in diesem Programmjahr besondere Aufmerksamkeit, teilte uns Landrat Gerhard Bauer mit.
Im gewerblichen und privaten Bereich können folgende Vorhaben gefördert werden: 1. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben durch bauliche Investitionen. Gefördert werden können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro im Zeitraum von drei Jahren. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z.B. Verlagerung aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbebrachen und die Umnutzung von landwirtschaftlichen Leerständen werden bis zu 15 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Möglich ist auch eine Finanzhilfe für größere Erweiterungsinvestitionen und Firmenansiedlungen, die mit einem Fördersatz von bis zu 10 % bedacht werden können.
2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Hierunter fällt die Sicherung der Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen im Ort. Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen einen Zuschuss bis zu 20 %, maximal 200.000 Euro erhalten.
3. Förderschwerpunkt „Wohnen“
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb historischer Ortslagen durch Umnutzung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung) können mit einem Fördersatz von 30 %, höchstens 20.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Reine Fassadenverschönerungen und Dachgeschossausbauten sowie Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben.
4. Kumulierungsverbot
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerbe aus dem Stadtsanierungsgebiet.
Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist der Hauptort Schrozberg mit dem Stadtsanierungsgebiet „Innenstadt“.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei der Prioritätensetzung für den Bewilligungsvorschlag baureife Projekte vorgezogen werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z.B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung und detaillierte Kostenschätzung) nachzuweisen. Für die Beurteilung günstig sind auch eine Projekt- bzw. Firmenbeschreibung, Finanzierungsplan und Fotos.
Die Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können im Rathaus, Zimmer 101. abgeholt werden. Auskünfte erteilen Bürgermeister Klemens Izsak, Tel. 07935/707-10 und Maria Meixner, Tel. 07935/707-32.
Interessenten sollten sich schnellstmöglich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, damit eine vorgesehene Maßnahme bereits im Vorfeld besprochen, eine Fördermöglichkeit überprüft und alles Notwendige veranlasst werden kann. Die eng gesetzten Termine, auch in Bezug auf die Ferienzeit, können nur durch die rechtzeitige Vorlage der notwendigen Unterlagen eingehalten werden.
Im Landratsamt berät Brigitte Spriegel, Telefon 0791/755-7564. Informationen über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum können im Internet unter www.wfgonline.de in der Rubrik „Förderung“ oder www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html abgerufen werden.